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Europäische Forschungs-, Hochschul- und Innovationsgovernance

Master of Arts (M.A.) - Europäische Forschungs-, Hochschul- und Innovationsgovernance

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Im Weiterbildungsstudiengang „Europäische Forschungs-, Hochschul- und Innovationsgovernance“ an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden verschiedene Aspekte von Governance im europäischen Mehrebenensystem behandelt und verständlich gemacht. Der Studiengang ist als inhaltlich und organisatorisch flexible Weiterbildung konzipiert, in der neben dem Master auch andere Abschlüsse möglich sind.

Hochschule

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Abschluss

Master of Arts (M.A.), Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung

Ziele

Absolventinnen und Absolventen sollen befähigt werden,

  • das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Wissenschaftsmanagement zu reflektieren, indem sie die institutionellen Rahmenbedingungen und die Praxis im europäischen Mehrebenensystem überschauen und verstehen,
  • eigenständige Beiträge zu einer Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der eigenen Hochschule bzw. Wissenschafts- und Forschungseinrichtung zu leisten,
  • Rahmenbedingungen guter Forschungs- und Innovationsförderung zu erkennen und zu gestalten,
  • die gewonnenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowohl intern als auch extern, d. h. gegenüber der Fachöffentlichkeit und der breiten Öffentlichkeit verständlich zu machen und
  • die eigene Rolle als Mittler zwischen Fachöffentlichkeit und breiter Öffentlichkeit sowie von europäischen und nationalen Zielsetzungen in der Forschungspolitik annehmen und ausfüllen zu können.

Themen und Inhalte

Die europäische Dimension von Forschung und Hochschulbildung steht bei diesem Studiengang im Mittelpunkt. Seit 2013 ist die Otto-von-Guericke-Universität Partnerhochschule des EU-Büros des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und bietet in diesem Rahmen Module für das Zertifikat "EU-Referent/in Forschung" an. Damit sollen Fähigkeiten herausgebildet werden, die (angehende) EU-Forschungsreferentinnen und -referenten sowie weiteres Hochschul- und Wissenschaftspersonal dazu befähigen, das komplexe Zusammenspiel von europäischer, nationaler und subnationaler Forschungs-, Hochschul-, Wissenschafts- und Innovationspolitik und deren Auswirkungen für ihre Tätigkeit zu erfassen und umzusetzen. Studierende können durch die Wahl verschiedener Module eigene Schwerpunkte setzen, die zu ihrem individuellen Weiterbildungsbedarf passen.

Studienaufbau

Es können Module zur Forschungspolitik, Vertragsgestaltung und Recht im Bereich von Forschung und Innovation, Wissenschaftskommunikation, internationalem Hochschulmarketing sowie Hochschul- und Wissenschaftsgovernance belegt werden. Dadurch erlernen die Studierenden grundlegende Kenntnisse zu Zielen, Instrumenten und Rahmenbedingungen der Hochschul- und Wissenschaftsgovernance, die es ihnen ermöglichen, eigene Beiträge zur Weiterentwicklung in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu leisten.

Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, entweder einzelne Module zu belegen und hierfür eine Bestätigung zu erhalten bzw. bei Abschluss von drei oder vier Modulen einen Zertifikats- oder Masterabschluss zu erwerben.

Regelstudienzeit

4 Semester (Master) oder 2 Semester (Zertifikat)

Studienbeginn

Das Studium wird zum Wintersemester aufgenommen.

Studienform

Das Weiterbildungsstudium beruht auf einem Blended-Learning-Konzept, bei dem verschiedene Lehr- und Lernformen in Präsenz- und E-Learning-Phasen zum Einsatz kommen.

Zulassung und Bewerbung

Voraussetzungen für die Immatrikulation sind:

  • Ein Bachelor- oder Masterabschluss, ein Hochschuldiplom oder ein vergleichbarer Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie, eines Magisterstudienganges oder eines mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossenen Studienganges
  • Dem absolvierten Abschluss liegen mindestens 240 Creditpunkte (CP) zugrunde.
  • Bewerber des Masterstudienganges sollten in der Regel über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen, die nicht einschlägig auf Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen beschränkt sein muss.

Absolventinnen und Absolventen eines Studiums mit weniger als 240 CP, aber mindestens 180 CP, können zugelassen werden, wenn sie berufspraktisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen nachweisen können. Über deren Anrechnung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss der Fakultät für Humanwissenschaften auf Grundlage eines Anrechnungskatalogs.

Fristen und Termine

Bewerbungsfrist: 15. September