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Studieneingangstests national: Rechtliche Sicht und Stimmen aus Hochschulpolitik und Länderpraxis

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland für Studieneingangstests zu Auswahl- oder Beratungszwecken

Prof. Christian von Coelln, Universität zu Köln

Studieneingangstests zu Zwecken der Auswahl greifen in das Grundrecht auf ein Hochschulstudium ein, das sich mit Blick auf Berufe, die ein Studium voraussetzen, aus der Berufsfreiheit des Art. 12 I GG ergibt. Das gilt sowohl für Tests, mit denen bereits die Studierfähigkeit als Voraussetzung für den Hochschulzugang geprüft werden soll, als auch für Tests, die für die Vergabe knapper Studienplätze und damit im Rahmen der Zulassung eingesetzt werden.

Auswahltests bereits bei der Zugangsentscheidung dürfen das Abitur nicht entwerten. Sie können je nach landesgesetzlicher Regelung dort zulässig sein, wo das Studium bestimmte Qualifikationen verlangt, über die das Abitur keine verlässliche Auskunft gibt. Dass Auswahltests im Rahmen der Zulassungsentscheidung unter bestimmten Umständen zulässig sein können, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung zur Vergabe der Medizinstudienplätze klargestellt. Prinzipiell wäre die Verwendung ein und desselben Tests für die Zugangsentscheidung und die Zulassungsentscheidung vorstellbar. Jedoch dürfen die unterschiedlichen Ziele der beiden Auswahlstufen – Zugang und Zulassung – nicht ignoriert werden: In dem einen Fall geht es um die Feststellung der Studierfähigkeit, in dem anderen um die Vergabe knapper Plätze unter Wahrung des Gebots der Kapazitätserschöpfung.

Für Zulassungsentscheidungen im zentralen Vergabeverfahren bietet die Zulässigkeit von „fachspezifischen Studieneignungstests“ nach dem neuen Staatsvertrag (statt der „fachspezifischen Studierfähigkeitstests“, die der bisherige Staatsvertrag zulässt) erweiterte Möglichkeiten für den Einsatz von Tests. Zugangstests wären zusätzlich denkbar, dürften aber keine größere Bedeutung erlangen.

Im Orts-NC-Verfahren sind die Maßstäbe der Medizin-Entscheidung des BVerfG in aller Regel nicht unmittelbar anwendbar. Gleichwohl ist es den Landesgesetzgebern möglich, Tests auch hier verstärkt zuzulassen.

Bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen kommen Tests nur als Bestandteil der Zugangsentscheidung in Betracht.

Von vornherein weniger problematisch sind Tests zu Zwecken der Beratung, an denen Studienbewerber lediglich teilnehmen müssen, ohne dass es auf das Bestehen ankäme. Obwohl sie keine echte Hürde darstellen und obwohl es durchaus irrational ist, nicht wissen zu wollen, welche Eignung man für das selbst gewählte Studium mitbringt, dürften auch derartige Tests nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig sein.

Link zur Präsentation (PDF, 79KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Studieneingangstests national: Rechtliche Sicht und Stimmen aus Hochschulpolitik und Länderpraxis. (K)Ein Studienplatz. Gesichert? Gesteuert? Gerecht? Geeignet?

Prof. Eva Schmitt-Rodermund, Fachhochschule Potsdam

Die Zulassung zum Studium folgt in Deutschland eng gesteckten Regeln, die mit der Ausnahme einiger Fächer keine spezifischen Fähigkeiten oder Eignungen voraussetzt, sondern lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung. Der Anteil der Studierenden je Altersjahrgang hat zugenommen. Gleichzeitig ging der Umfang der Kohorten im Vergleich zu früheren Jahren spürbar zurück. Daraus entstehen für Hochschulen völlig neue Konstellationen, denen alte Regelungen für Zugang und Zulassung gegenüberstehen. Nur dann, wenn die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigt, dürfen weitere Zulassungskriterien angewendet werden. Diese beziehen sich in der Regel auf die Vorhersage von Studienerfolg. Eignung für den später ausgeübten Beruf ist weit schwieriger vorauszusehen, auch wegen der Vielzahl möglicher beruflicher Richtungen, die mit einem bestimmten Studium eingeschlagen werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass für Studienangebote mit genügend Plätzen relativ zur Nachfrage generell neben der Hochschulzugangsberechtigung keine weiteren Kriterien zur Anwendung kommen. Der Vortrag skizziert die derzeitige Situation an den Hochschulen und befasst sich mit der Frage, ob Selektion anhand von Eignung für alle Studiengänge ein zweckmäßiges Verfahren sein könnte, um Studienerfolg zu sichern und welche Folgen eine solche gesteuerte Zulassung für Studierende, Hochschulen und Politik hätte. Als alternatives Szenario wird das Prinzip der Sozialisation skizziert, wonach nicht Auswahl im Vorfeld sondern Unterstützung bei der Studienentscheidung und Begleitung im Studienverlauf im Zentrum stehen. Auch hier gibt es für alle Beteiligten eine Reihe von Risiken und Nebenwirkungen. Beide Varianten haben gemeinsam, dass sie Geld kosten und nicht allein von den Hochschulen bewältigt werden können. Hier ist die Politik gefragt, neue Rahmenbedingungen zu schaffen.

Link zur Präsenatation (PDF, 300KB, Datei ist nicht barrierefrei)