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Neue Förderlinie stößt auf große Resonanz

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Junge Forschende konnten sich bis zum 12. Juli 2024 für die neue Förderrichtlinie „Nachwuchsforschungsgruppen und Forschungsgruppen in der Wissenschafts- und Hochschulforschung“ bewerben. Das BMBF hat jetzt zwei Forschungsgruppen und vier Nachwuchsforschungsgruppen zur Vollantragsstellung aufgefordert. Die Förderung hat zum Ziel, die Strukturen innerhalb der Wissenschafts- und Hochschulforschung nachhaltiger zu gestalten.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen innovative Forschungsansätze in der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) über einen längeren Zeitraum und mit besonderem Schwerpunkt auf Forschende in einer frühen Karrierephase unterstützt und zugleich die nationale WiHo-Landschaft strukturell gestärkt werden. Dazu gehört auch eine möglichst breite disziplinäre Beteiligung, die neben soziologischer Expertise insbesondere auch politik- und wirtschaftswissenschaftliches Fachwissen umfassen sollte. Die Förderung zielt zudem darauf ab, zu einer gelingenden wie zukunftsfähigen Wissenschaftspolitik beizutragen.

In den Nachwuchsforschungsgruppen sollen dabei besonders leistungsfähige und herausragende Nachwuchsforscherinnen und -forscher in einer frühen Karrierephase mit dem Ziel gefördert werden, eigenverantwortlich ein längerfristig konzeptioniertes Forschungsprojekt zu einer Fragestellung aus der WiHo-Forschung zu entwickeln und umzusetzen. Die Leitung einer Nachwuchsforschungsgruppe soll dazu beitragen, das eigene wissenschaftliche Profil weiterzuentwickeln, Leitungskompetenzen zu erwerben sowie die Berufungsfähigkeit in der Wissenschaft zu erlangen bzw. zu verbessern oder sich für herausgehobene Positionen insbesondere im Wissenschaftsmanagement zu qualifizieren. Die Förderdauer der Nachwuchsforschungsgruppen beträgt zunächst drei Jahre und wird für weitere drei Jahre in Aussicht gestellt.

Stärkung des Wissenstransfers in die Praxis

In den als Verbünde organisierten Forschungsgruppen sollen institutionenübergreifend an mindestens zwei antragstellenden Einrichtungen und insgesamt mindestens drei beteiligten Instituten/Fachbereichen unter der Leitung von erfahrenen Professorinnen und Professoren größere Fragestellungen und Themenkomplexe über eine Gesamtförderdauer von bis zu acht Jahren beforscht werden. Die Förderdauer beträgt zunächst vier Jahre und wird für weitere vier Jahre in Aussicht gestellt. Interdisziplinär angelegte Forschungsgruppen haben hier Priorität.