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Forschung über nicht-staatliche Hochschulen

In Deutschland existieren rund 110 staatlich anerkannte private Hochschulen, die rund 250.000 Studierende und damit rund 10% aller Studierenden ausbilden. Sie sind daher weit mehr als eine Nische im Hochschulsystem. Insgesamt existiert jedoch sehr wenig Forschung zu nichtstaatlichen Hochschulen. Aus diesem Grund veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Förderbekanntmachung zur Beforschung nichtstaatlicher Hochschulen. Der Fokus liegt dabei auf der multidisziplinären Wissenschafts- und Hochschulforschung.

Fristeten nichtstaatliche Hochschulen bis in die 1990er Jahre ein Nischendasein, gelten sie heute als Schrittmacher oder Vorreiter. Aufgrund ihrer niedrigen Reglementierungsdichte haben sie großen Raum für Reformansätze und flexible Möglichkeiten unterschiedliche Strategien in Studium und Lehre, Forschung und Transfer umzusetzen. Dadurch übernehmen sie mittlerweile mindestens folgende drei unterschiedliche Funktionen: (1) Ergänzung des fachlichen Angebots in Bereichen, in denen das Studienangebot öffentlicher Hochschulen Lücken aufweist; (2) Ermöglichung zusätzlicher Kapazitäten bei nachfragestarken Studiengängen wie bspw. Psychologie; (3) Aufbau eines qualitativ überdurchschnittlichen Studienangebots (bei universitären Einrichtungen mit Exzellenz-Anspruch).

Mit dieser Förderrichtlinie sollen bestehende Desiderate über nichtstaatliche Hochschulen geschlossen werden. Es sollen u.a. die das nichtstaatliche Segment des Hochschulsystems prägenden Kenngrößen und Trends identifiziert werden, Konzepte und Handlungslogiken der einzelnen Handlungsfeldern/Aufgabenbereiche erforscht werden und etwaige Rückwirkungen auf das nationale Wissenschaftssystem insgesamt und ihre gesamtgesellschaftliche Bedeutung thematisiert werden. Gleichzeitig soll mit dieser Fördermaßnahme ein Austausch zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen – z. B. zum Übertragbarkeitspotenzial der generierten Erkenntnisse oder zu Optionen von stärker auf Kooperation ausgerichteten Ansätzen – initiiert und existierende Abgrenzungen zumindest exemplarisch aufgelöst werden. Dieses Förderziel kann durch die Anlage der Projekte, aber auch durch entsprechend gestaltete Begleit- und Transfermaßnahmen unterstützt werden.

Die thematische Ausrichtung bezieht sich vorwiegend an die multidisziplinäre Wissenschafts- und Hochschulforschung mit ihren einschlägigen Disziplinen wie der Soziologie, Pädagogik, Psychologie und den Wirtschaftswissenschaften. Nicht zuletzt wegen den hohen Anteilen in einigen Studiengängen (Wirtschaftswissenschaften, Psychologie) erfordert dies ein Interesse seitens der Wissenschafts- und Hochschulforschung.

Schließlich soll mit dieser Fördermaßnahme auf den Aufbau eines Kreises wissenschaftlicher Expertise hingewirkt werden, der zukünftig eine verstärkte wissenschaftliche Politikberatung zum Themenkomplex der nichtstaatlichen Hochschulen ermöglicht. Dies schließt auch Hinweise an Akteure von Hochschulpolitik und -management zu konkreten Handlungsbedarfen ein.

Im Folgenden werden die thematischen Schwerpunkte genannt, denen die Projektvorschläge jeweils zugeordnet sein müssen. Eine „weltgesellschaftliche Perspektive“ auf das hier betrachtete Segment der nichtstaatlichen Hochschulen im Sinne von internationalen Vergleichen oder der jeweiligen Thematisierung von Internationalität (z. B. internationale Akkreditierung) ist in allen Schwerpunkten möglich.

In der Förderbekanntmachung werden insgesamt fünf Forschungsschwerpunkte fokussiert, die im besonderen Interesse liegen:

  • Status-quo-Analysen und empirische Befunde zum Segment der nichtstaatlichen Hochschulen
  • Rolle und Funktion der nichtstaatlichen Hochschulen im nationalen Hochschul- und Wissenschaftssystem/gesamtgesellschaftliche Bedeutung
  • Umweltbeziehungen nichtstaatlicher Hochschulen
  • Studium und Lehre in nichtstaatlichen Hochschulen
  • Forschung an nichtstaatlichen Hochschulen

Die Förderrichtlinie „Nicht-staatliche Hochschulen“ stieß auf sehr große Resonanz. Es wurden insgesamt 61 Skizzen eingereicht. Das Begutachtungsverfahren ist abgeschlossen. Die Entscheidung über die Auswahl der für einen Vollantrag aufgeforderten Antragsteller finden Sie unten im Bereich "Dokumente".

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